Biker Fair Play

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Mit gemeinsamen Spielregeln bleibt der Wald auch zukünftig ein einzig­artiger Erholungs-­ und Lebensraum für alle.

Fairness und gegenseitige Rücksichtnahme bilden die Grundlage für ein Miteinander und die Wahrung der vielfältigen Interessen im Wald. Danke für das Einhalten folgender Grundsätze:

  1. Die Benützung der markierten Radrouten ist nur in den vertraglich fixierten Zeiträumen gestattet:
    März, Oktober                       09.00 - 17.00
    April, September                   08.00 - 18.00
    Mai – August                        07.00 - 19.00
     
  2. Respektvoller Umgang mit Grundbesitzern, Jagd- und Forstpersonal!
     
  3. Rücksichtnahme auf andere Waldbenutzer!
     
  4. Fahren auf halbe Sicht mit kontrollierter Geschwindigkeit!
     
  5. Vorsicht bei Arbeitsmaschinen, Holz oder Schlaglöchern auf der Fahrbahn, Weidevieh und Kraftfahrzeugverkehr!
    (Forststraßen sind Betriebsflächen und Arbeitsplatz)
     
  6. Beachten der Straßenverkehrsordnung!
     
  7. Rücksichtnahme auf Sauberkeit in der Natur!
     
  8. Ausrüstungskontrolle und Tragen von Helmen!
     
  9. Radfahren abseits der Routen und außerhalb der freigegebenen Zeiten ist illegal. Beachten von Fahrverboten und Sperren!
     
  10. Benutzung der Radrouten auf eigene Gefahr!