Datenbereitstellung

Merkliste aufrufen merken

Sind Sie zur Bereitstellung von Daten verpflichtet?

Um den von Ihnen gewünschten Auftrag (z.B.: Bestellung von Artikeln, Bestellung von Informationsmaterial) durchführen und den dadurch entstehenden Vertrag bzw. die vorvertraglichen Maßnahmen erfüllen zu können, sind Ihre personenbezogenen Daten erforderlich. Sofern Sie uns die Daten nicht zur Verfügung stellen möchten, können wir den Auftrag leider nicht durchführen.

Sie sind jedenfalls nicht dazu verpflichtet, eine Einwilligung zur Verarbeitung von jenen Daten zu erteilen, die für die Vertragserfüllung nicht relevant sind (z.B.: müssen Sie bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel, keine Einwilligung zum Erhalt des Newsletters abgeben (Ihre Einwilligung ist optional)).

zurück zur Hauptseite Datenschutz