Über Mountainbiken im Wienerwald

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Hier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um das Mountainbiken in Österreichs Wäldern.

Mountainbiken ist im Wald laut Forstgesetz 1975 prinzipiell gesetzlich verboten und nur auf explizit ausgewiesenen Strecken erlaubt.

Das freie Betretungsrecht zu Erholungszwecken nach diesem Gesetz gilt nur für das Betreten. Eine darüber hinausgehende Nutzung wie z.B. das Befahren (auch mit Fahrrädern, Mountainbikes, E-Bikes) ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers und in Bezug auf die Forststraßen und Wege nur mit Zustimmung des Wegehalters zulässig.

Um ein gutes legales Angebot an MTB Strecken im Wienerwald zu ermöglichen, schließt der Wienerwald Tourismus für rund 1.370 km Wege Verträge mit den Grundeigentümern, kontrolliert die Strecken regelmäßig und sorgt für die Beschilderung sowie die Aufbereitung der Strecken online und in Kartenmaterial. Für diese Maßnahmen werden im Jahr rund € 200.000,- aufgewendet, die von rund 50 Gemeinden im Wienerwald, der Stadt Wien, dem Land Niederösterreich und Wienerwald Tourismus finanziert werden. Unterstützt wird das Projekt von engagierten Vereinen und Bikern wie z.B. Wienerwald Trails oder der Sportunion Hinterbrühl. Dieses legale Streckennetz und alle damit verbundenen Servicemaßnahmen werden bislang den Moutainbikern kostenlos zur Verfügung gestellt.

Haftung

Das Befahren der Strecken erfolgt auf eigene Gefahr und unter Einhaltung des Biker Fair Plays! Für Unfälle oder Sachbeschädigungen wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Den Anweisungen des  Strecken- und Forstpersonals ist Folge zu leisten. Bei gesperrten Strecken oder Streckenabschnitten (Hinweisschild oder Online) gilt absolutes Fahrverbot. Kinder unter 12 Jahren müssen beim Befahren von einer Person, die zumindest das 16. Lebensjahr vollendet hat, beaufsichtigt werden.

Forstarbeiten

Auch während der Mountainbike Saison sind im Wald immer wieder Holzarbeiten nötig. Während solcher Holzarbeiten ist der Arbeitsplatz Wald ausnahmslos für Besucher gesperrt und die gesperrten Gebiete mit gesetzlich vorgeschriebenen Sperrgebietstafeln (wie im Foto oben) gekennzeichnet. Dieses Betretungsverbot schützt Erholungssuchende vor Gefahren der Waldarbeit und ermöglicht Forstarbeitern, sich auf ihre ohnehin schon gefährliche Tätigkeit konzentrieren zu können. Die Grundstücksbesitzer stellen uns den Wald zum Biken zur Verfügung - danken Sie Ihnen und halten Sie sich bitte an die Sperren. Alle aktuell gesperrten und umgeleiteten Strecken haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Mountainbiker vs. Wanderer

Fairness und gegenseitige Rücksichtnahme sind im Biker Fair Play festgehalten und bilden die Grundlage für ein Miteinander und die Wahrung der vielfältigen Interessen im Wald. Wie gelingt die gemeinsame Nutzung von Erholungsgebieten durch Mountainbiker und Wanderer? Bei der Auswahl von Shared Trails wird möglichst auf breitere und flachere Wegführungen geachtet. Wo möglich und bei beliebten Abfahrten werden Single Trails eingesetzt um Wandernde möglichst wenig zu stören. Lesen Sie hier dazu einen Artikel aus dem Drahtesel 2/2020.

Alle Fair Play Regeln finden Sie hier.

Winterruhe

Von 1. November bis 28. Februar herrscht im Biosphärenpark Wienerwald Winterruhe, das Mountainbiken ist in diesem Zeitraum von Seiten der Grundeigentümer, der Gemeinden und dem Wegehalter Wienerwald Tourismus GmbH verboten. Es erfolgt in diesem Zeitraum bei etwaigen Vorfällen keinerlei Haftung von Seiten der Vertragspartner. Halten wir uns gemeinsam an die vertraglich festgelegten Fair Play Regeln! Eine zeitliche Ausnahme können Mountainbikecenter darstellen. Das Trailcenter Wien hat auch im November an Wochenenden mit schönem Wetter geöffnet.