• Mountainbiker:innen informieren sich im Wald auf einer Karte zu den Wienerwald Mountainbike Strecken
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Biker Fair Play & Rechlichtes

Biker Fair Play Regeln

Hier informieren wir Sie über die Biker Fair Play Regeln und die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um das Mountainbiken in Österreichs Wäldern.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Mountainbiken ist im Wald laut Forstgesetz 1975 gesetzlich verboten und nur auf explizit ausgewiesenen Strecken erlaubt. Das freie Betretungsrecht zu Erholungszwecken gilt nur für das Betreten zu Fuß. Eine darüber hinausgehende Nutzung wie z.B. das Befahren (auch mit Fahrrädern, Mountainbikes, E-Bikes) ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers und in Bezug auf die Forststraßen und Wege nur mit Zustimmung des Wegehalters zulässig.

Um ein gutes legales Angebot an MTB-Strecken im Wienerwald zu ermöglichen, schließt der Wienerwald Tourismus Verträge mit den Grundeigentümern, kontrolliert die Strecken regelmäßig und sorgt für die Beschilderung sowie die Aufbereitung der Strecken online und in Kartenmaterial. Teilnehmende Gemeinden stemmen die Finanzierung und engagierten ehrenamtliche Vereine und Biker wie Wienerwald Trails oder der Sportunion Hinterbrühl sind Projektpartner. Dieses legale Streckennetz und alle damit verbundenen Servicemaßnahmen werden bislang den Mountainbikern kostenlos zur Verfügung gestellt.

Mountainbiker vs. Wanderer
Fairness und gegenseitige Rücksichtnahme sind im Biker Fair Play festgehalten und bilden die Grundlage für ein Miteinander und die Wahrung der vielfältigen Interessen im Wald. Wie gelingt die gemeinsame Nutzung von Erholungsgebieten durch Mountainbiker und Wanderer? Shared Trails ermöglichen eine gemeinsame Nutzung zu Fuß und mit dem Rad. Bei der Auswahl solcher Shared Trails wird möglichst auf breitere und flachere Wegführungen geachtet. Wo möglich und bei beliebten Abfahrten werden Single Trails eingesetzt, um Wandernde möglichst wenig zu stören. Lesen Sie hier dazu einen Artikel aus dem Drahtesel 2/2020.

Haftung
Das Befahren der Strecken erfolgt auf eigene Gefahr und unter Einhaltung des Biker Fair Plays! Für Unfälle oder Sachbeschädigungen wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Den Anweisungen des Strecken- und Forstpersonals ist Folge zu leisten. Bei gesperrten Strecken oder Streckenabschnitten (Hinweisschild oder Online) gilt absolutes Fahrverbot. Kinder unter 12 Jahren müssen.

Forstarbeiten

Bitte halten Sie sich an die Sperren - zu Ihrem und dem Schutz aller Waldbewohner! 

Auch während der Mountainbike Saison sind im Wald immer wieder Holzarbeiten nötig. Während solcher Holzarbeiten ist der Arbeitsplatz Wald ausnahmslos für Besucher:innen gesperrt und die gesperrten Gebiete mit gesetzlich vorgeschriebenen Sperrgebietstafeln gekennzeichnet. Dieses Betretungsverbot schützt Erholungssuchende vor Gefahren der Waldarbeit und ermöglicht Forstarbeitern, sich auf ihre ohnehin schon gefährliche Tätigkeit konzentrieren zu können. Die Grundstücksbesitzer:innen stellen uns den Wald zum Biken zur Verfügung - danken Sie Ihnen und halten Sie sich bitte an die Sperren. Die Forstwirtschaft und Grundeigentümer:innen nutzen den Wald nicht nur, sie erhalten ihn auch und sorgen für seine Gesundheit.