Teilnahmebedingungen Genussmeile

5.-6. & 12.-13. September 2026

Voraussetzungen für die Teilnahme:
Der teilnehmende Betrieb stammt aus der Thermenregion Wienerwald und verpflichtet sich sein Angebot entsprechend den Qualitätskriterien der Veranstaltung zu gestalten (siehe Qualitätsleitfaden der Genussmeile). Dieses umfasst für Buschenschankbetriebe Produkte aus Eigenproduktion (Wein, Most, Sturm, kalte Speisen) bzw. für Gewerbebetriebe qualitativ hochwertige, aus der Region stammende saisonale Schmankerl. Gewerbebetriebe können nur mit einem Buschenschank-Partner teilnehmen, dessen regionale Weine/Most ausgeschenkt werden. Voraussetzung zur Teilnahme an der Genussmeile ist für Buschenschankbetriebe eine Genehmigung zum Ausschank von der jeweiligen Gemeinde für den Zeitraum der Genussmeile bzw. für Gewerbebetriebe eine Gewerbeberechtigung.

  • Rahmenprogramm & Standgestaltung
    Ein etwaiges Rahmenprogramm muss traditionell und der Brauchtumsveranstaltung entsprechend gestaltet sein. Elektronische Musik ist während den Öffnungszeiten der Genussmeile nicht gestattet.Ein darüberhinausgehendes Angebot (Zeitraum, Programmgestaltung, …) muss eigenverantwortlich angemeldet und bewilligt werden. Die Standgestaltung und Dekoration ist im Sinne des Qualitätsleitfadens vorzunehmen (gepflegt, naturnah, ressourcenschonend, nachhaltig…). Im Sinne der Nachhaltigkeit ist auf Müllvermeidung zu achten.
     
  • Öffnungszeiten
    Der ausgewählte Standplatz ist an beiden Wochenenden und zu den vorgeschriebenen Öffnungszeiten (Samstag und Sonntag von 12 Uhr bis 19:30 Uhr) geöffnet zu halten. Erweiterte Öffnungszeiten sind nicht im Rahmen der Veranstaltung abgedeckt und müssen eigenverantwortlich bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet und bewilligt werden. Bei Schlechtwetter gilt – nach Information durch die Organisatoren – eine Öffnungspflicht von 12 – 17 Uhr.
     
  • Werbebeitrag
    Jeder teilnehmende Betrieb muss einen Werbe- und Organisationsbeitrag leisten. Dieser deckt die Kosten für die Bewerbung der Veranstaltung (Erstellung Folder, Presseaussendung, Online und Social Media Werbung, Inserate etc.) und jene für die Rahmenorganisation (Abstimmung mit der Behörde, Shuttle Service, mobile Toiletten, Beschilderung, Agenturkosten etc.). Der Werbe- und Organisationsbeitrag richtet sich nach Angebot und Anzahl der Verabreichungsplätze:
    - Angebot „Buschenschank/Heurigen im Weingarten“ (kalte Speisen aus Eigenproduktion) und weniger als 80 Plätze: € 550,- exkl. USt.
    - Erweitertes gastronomisches Angebot (inkl. regionale warme Speisen) und/oder mehr als 80 Plätze: € 995,- exkl. USt.
    - Gemeinschaftsstände oder Sonderformen bitte im Feld „Sonderform“ anführen, um die Abwicklung bzw. Einordnung gesondert klären zu können.
     
  • Platzierung
    Ein Stand darf nur auf eigenem Grund oder nach Vereinbarung mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer und nach Abstimmung mit dem Organisationsteam betrieben werden. Der Standplatz muss vom Betrieb bei der Anmeldung im Formular via Google Maps am richtigen Standort verortet werden.
     
  • Auflagen Wasserleitung
    Den Auflagen des Wiener Wassers (MA 31) ist unbedingt Folge zu leisten:
    - Eine Längsbefahrung der Leitungstrasse (bzw. des Wasserleitungsweges) ist ausnahmslos verboten.
    - Die Querung der Trasse ist nur mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 t gestattet. Das Queren der Wasserleitungstrasse hat mit der gebotenen Vorsicht zu erfolgen, um Personen und Anlagen der Stadt Wien nicht zu gefährden.
    - Das Abstellen von Fahrzeugen, motorbetriebenen Geräten, mobilen Photovoltaikanlagen oder Stromgeneratoren ist auf den Grundflächen der Stadt Wien verboten.
    - Auf den Grundflächen der Stadt Wien (innerhalb der markierten 6m Grenze) dürfen keine Sanitär- und Schankanlagen errichtet und betrieben werden, insbesondere müssen die mobilen Sanitäranlagen außerhalb der Grundflächen der Stadt Wien aufgestellt werden.
    - Bei der Platzierung der Stände sowie der mobilen Photovoltaikanlagen oder Stromgeneratoren außerhalb der Leitungstrasse ist sicherzustellen, dass im Brandfall die Zugänglichkeit für die Feuerwehr geregelt ist, da die Längsbefahrung der Leitungstrasse verboten ist.
    - Für Löschmaßnahmen dürfen ausschließlich PFAS-freie und trinkwassertaugliche Löschmittel verwendet werden, von denen keine Verunreinigungen des Grundwassers ausgehen.
    - Bei Unfällen oder Austritt von Flüssigkeiten aus den Fahrzeugen oder motorbetriebenen Geräten ist sofort die Subzentrale Neusiedl der Stadt Wien (Tel. 02638/77298-31750) zu verständigen.
    - Alle Schäden an den Anlagen der Stadt Wien (z.B. Beschädigungen an den Grenzsteinen, Schächten, Grasnarbe usw.) sind durch den Verursacher umgehend nachweislich der Stadt Wien und Wienerwald Tourismus zu melden (Subzentrale Neusiedl der Stadt Wien, Tel. 02638/77298-31750).
    - Die Verschmutzung der Grundflächen der Stadt Wien ist zu unterlassen.
    - Eventuellen Anordnungen von Organen der Stadt Wien ist umgehend Folge zu leisten.
     
  • Rechtliche Auflagen
    Alle rechtlichen und gewerberechtlichen Auflagen bzw. sonstige Verordnungen in Hinblick auf Ausschank und Verabreichung von Speisen und Getränken sowie die Ausübung des zutreffenden Gewerbes sind einzuhalten und obliegen der Verantwortung des jeweiligen Betreibers (z.B. Registrierkassenpflicht, Lebensmittel-Hygieneverordnung…).
     
  • Gutscheine
    Alle teilnehmenden Betriebe müssen die offiziellen Genussmeilen-Gutscheine (im Wert von je € 5,-), die in den Tourismusbüros verkauft werden, bzw. von Hotelbetrieben an Gäste sowie an Partner ausgegeben werden, als Zahlungsmittel akzeptieren. Im Nachhinein (Abrechnung bis 30. September 2026 möglich!) bitte die Gutscheine im Original mit einer Rechnung an Wienerwald Tourismus senden, damit der entsprechende Betrag überwiesen werden kann.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme & stehen bei weiteren Rückfragen gerne zur Verfügung!

Wienerwald Tourismus GmbH
Hauptplatz 11, 3002 Purkersdorf
office@wienerwald.info
www.wienerwald.info
www.genussmeile.info
 

Download Teilnahmebedingungen Genussmeile 2026